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   BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 2/84   

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https://dejure.org/1985,21551
BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 2/84 (https://dejure.org/1985,21551)
BSG, Entscheidung vom 09.05.1985 - 6 RKa 2/84 (https://dejure.org/1985,21551)
BSG, Entscheidung vom 09. Mai 1985 - 6 RKa 2/84 (https://dejure.org/1985,21551)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.12.1983 - 6 RKa 19/82

    Honorar - Kassenarzt - Vertragsarzt - Honoraranspruch des Vertragsarztes -

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 2/84
    Wie der Senat entschieden hat, sind die Honoraransprüche der Kassenärzte nicht nach % NA SGB I zu verzinsen; es gibt auch keinen Rechtssatz, daß öffentlich-rechtliche Forderungen bei verspäteter Leistung zu verzinsen seien; vielmehr richtet sich die Verzinsung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen nach dem im Einzelfall geltenden Spezialrecht (BSGE 56, 116, 117, 118 : SozR 1200 % UN SGB I Nr. 1ü : KVRS A-2100/2).

    Wie der Senat für den Ersatzkassenbereich entschieden hat (BSGE 56, 116, 119 : SozR 1200 5 44 SGB I Nr. 14 : KVRSA 2100/2) erlangen die Kürzungsbescheide der Prüfungsinstanzen Bindungswirkung gegenüber der KÄV.

  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BSG, 09.05.1985 - 6 RKa 2/84
    Dem Zinsanspruch wohnt damit das Moment der zeitlichen Dauer inne, auf das es für die Zulässigkeit der Berufung entscheidend ankommt (BSGE 2, 135, 138).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 31/08 B

    Vergütung in der vertragsärztlichen Versorgung, Gebot der angemessenen Vergütung;

    Der Senat hat nämlich in ständiger, jahrzehntelanger Rechtsprechung geklärt, dass Vertragsärzte keinen Anspruch auf Verzinsung rückständiger Honorarzahlungen haben (Urteil vom 20.12.1983 - 6 RKa 19/82 - BSGE 56, 116 ff = SozR 1200 § 44 Nr. 10; Urteil vom 9.5.1985 - 6 RKa 2/84 - USK 85185; Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 78/95 - USK 96160; vgl auch Urteil vom 17.11.1999 - B 6 KA 14/99 R - SozR 3-2500 § 75 Nr. 11).
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.11.2008 - L 4 KA 14/06
    Dies hat das Sozialgericht insbesondere unter Hinweis auf die Urteile des BSG vom 20. Dezember 1983 - 6 RKa 19/82, vom 9. Mai 1985 - 6 RKa 2/84, und des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 24. März 1998 - L 6 KA 31/97) näher dargelegt.

    Ein solcher Anspruch ergibt sich zunächst nicht aus § 44 SGB I. Das Sozialgericht hat unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BSG (insoweit vor allem Urt. vom 20. Dezember 1983 - 6 RKa 19/82, BSGE 56, 116; vom 9. Mai 1985 - 6 RKa 2/84, veröffentl. in juris; vom 13. November 1996 - 6 RKa 78/95, veröffentl. in juris) zutreffend dargelegt, dass § 44 Abs. 1 SGB I auf vertragsärztliche Honorare nicht anwendbar ist.

  • LSG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - L 5 KR 71/07

    Kostenerstattung für eine stationäre Krankenhausbehandlung

    Die Verzinsung öffentlich-rechtlicher Forderungen bei verspäteter Leistung richtet sich allein nach Spezialrecht, dessen Voraussetzungen erfüllt sein müssen (BSG, Urteil vom 9. Mai 1985, 6 RKa 2/84, USK 85185).
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